{"beispielaufgaben":[{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Die Nordlicht Backwaren KG betreibt mehrere Filialen und beschäftigt rund 180 Personen. Die Personalabteilung erfasst Kontoverbindungen, Steuermerkmale und geleistete Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten in einem HR-System. Beschreiben Sie einen konkreten Fall aus diesem Betrieb, in dem die Verarbeitung solcher Beschäftigtendaten datenschutzrechtlich zulässig ist, und begründen Sie kurz, worauf sich die Zulässigkeit stützt.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-beschreiben-freitextantwort-01","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Erwartet wird ein konkreter, zulässiger Fall aus dem geschilderten Betrieb, z. B.: Die Personalabteilung verarbeitet Kontoverbindung und erfasste Arbeitsstunden, um das monatliche Gehalt korrekt zu berechnen und auszuzahlen (1 Punkt). Begründung: Die Verarbeitung ist zur Durchführung bzw. Erfüllung des Arbeitsverhältnisses erforderlich, weil die Entgeltzahlung eine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitgebers ist (1 Punkt). Fachlich gleichwertige zulässige Fälle mit tragfähiger Begründung (z. B. Erfüllung gesetzlicher Melde- und Abführungspflichten) sind anzuerkennen. Kein Punkt für eine bloße allgemeine Aufzählung von Erlaubnistatbeständen ohne szenariogebundenen Fall.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.beschreiben","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":2,"punkterahmen":{"max":2,"min":2},"quellen":["ap2-fidp-2026-sommer-fdp2-a03-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Die Cloudwerk Solutions GmbH entwickelt Buchhaltungssoftware und lässt einen Großteil ihrer Angestellten im Homeoffice arbeiten. Zur Abrechnung von Gehältern und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflichten speichert die Firma Namen, Sozialversicherungsnummern und monatliche Arbeitszeiten der Mitarbeitenden. Beschreiben Sie einen konkreten Fall aus diesem Unternehmen, in dem die Verarbeitung dieser Beschäftigtendaten erlaubt ist, und erläutern Sie kurz die Grundlage dafür.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-beschreiben-freitextantwort-02","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Erwartet wird ein konkreter, erlaubter Fall aus dem beschriebenen Unternehmen, z. B.: Name, Sozialversicherungsnummer und monatliche Arbeitszeit werden verarbeitet, um die vorgeschriebene Meldung an den Sozialversicherungsträger und die Gehaltsabrechnung durchzuführen (1 Punkt). Grundlage: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers bzw. zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich (1 Punkt). Andere gleichwertige, szenariobezogene Fälle mit schlüssiger Begründung sind anzuerkennen. Keine Punkte für eine allgemeine Auflistung von Rechtsgrundlagen ohne Bezug zum geschilderten Fall.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.beschreiben","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":2,"punkterahmen":{"max":2,"min":2},"quellen":["ap2-fidp-2026-sommer-fdp2-a03-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Das Klinikum Sonnenberg beschäftigt Pflegekräfte im Schichtdienst. Für die Erstellung der Dienstpläne und die korrekte Vergütung von Nacht- und Wochenendzuschlägen verarbeitet die Verwaltung die geplanten und tatsächlich geleisteten Dienstzeiten der Pflegekräfte. Beschreiben Sie einen konkreten Fall aus dieser Einrichtung, in dem die Verarbeitung der Beschäftigtendaten zulässig ist, und begründen Sie Ihre Einschätzung knapp.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-beschreiben-freitextantwort-03","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Erwartet wird ein konkreter, zulässiger Fall aus der beschriebenen Einrichtung, z. B.: Die Verwaltung verarbeitet die tatsächlich geleisteten Dienstzeiten, um Nacht- und Wochenendzuschläge korrekt abzurechnen und auszuzahlen (1 Punkt). Begründung: Die Verarbeitung ist zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses und zur Erfüllung der Entgeltpflicht des Arbeitgebers erforderlich (1 Punkt). Fachlich gleichwertige Fälle mit tragfähiger Begründung (z. B. gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeitdokumentation) sind anzuerkennen. Kein Punkt für eine allgemeine Aufzählung von Erlaubnistatbeständen ohne konkreten Bezug zum Szenario.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.beschreiben","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":2,"punkterahmen":{"max":2,"min":2},"quellen":["ap2-fidp-2026-sommer-fdp2-a03-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Sie arbeiten in der Personalabteilung eines Logistikunternehmens. Entscheiden Sie für die drei Fälle nur, ob die Verarbeitung der Beschäftigtendaten auf der genannten Rechtsgrundlage rechtmäßig ist. Antworten Sie je Fall mit ja oder nein.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 1: Zur Gehaltszahlung speichert die Personalabteilung die IBAN einer Sachbearbeiterin. Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 2: Für die gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsmeldung übermittelt der Arbeitgeber Versicherungsnummer und Bruttoentgelt eines Lagermitarbeiters an dessen Krankenkasse. Rechtsgrundlage: gesetzliche Meldepflicht des Arbeitgebers.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 3: Für ein freiwilliges Fahrgemeinschaftsbrett speichert der Arbeitgeber die privaten Kfz-Kennzeichen aller Beschäftigten. Rechtsgrundlage: Erforderlichkeit für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-entscheiden-freitextantwort-01","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Bewertet wird ausschließlich die richtige Ja/Nein-Entscheidung, je Fall 1 Punkt (gesamt 3 Punkte); Begründungen werden nicht gefordert und nicht bepunktet.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 1: ja (1 Punkt). Die IBAN ist zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Vergütungspflicht erforderlich; die genannte Grundlage trägt die Verarbeitung.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 2: ja (1 Punkt). Versicherungsnummer und Bruttoentgelt sind genau die Daten, die die gesetzliche Sozialversicherungsmeldung an die Einzugsstelle verlangt; die Meldepflicht trägt die Übermittlung vollständig.","typ":"absatz"},{"text":"Fall 3: nein (1 Punkt). Ein freiwilliges Fahrgemeinschaftsbrett gehört nicht zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses; die Speicherung der privaten Kennzeichen ist dafür nicht erforderlich und wird von der genannten Grundlage nicht getragen.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.entscheiden","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Eine Einzelhandelskette verarbeitet Daten ihrer Beschäftigten. Entscheiden Sie je Fall, ob die Verarbeitung auf der angegebenen Grundlage rechtmäßig ist (ja/nein). Fall 1: Zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erfasst die Filialleitung die geleisteten Arbeitszeiten der Kassierer für die Schichtabrechnung; Grundlage: Erforderlichkeit für die Durchführung. Fall 2: Zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht zur Sozialversicherung übermittelt die Personalabteilung die Sozialversicherungsnummer neuer Beschäftigter; Grundlage: gesetzliche Arbeitgeberpflicht. Fall 3: Ohne erkennbare Notwendigkeit speichert der Betrieb die privaten Social-Media-Profile aller Kassierer; Grundlage: Erforderlichkeit für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-entscheiden-freitextantwort-02","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Je zutreffende Entscheidung 1 Punkt, insgesamt 3 Punkte. Fall 1: ja (1 P.) – die Arbeitszeiterfassung für die Schichtabrechnung ist zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Fall 2: ja (1 P.) – die genannte gesetzliche Meldepflicht trägt die Übermittlung der Sozialversicherungsnummer. Fall 3: nein (1 P.) – die Speicherung privater Social-Media-Profile ist für die Durchführung nicht erforderlich. Fachlich gleichwertige Ja/Nein-Angaben sind anzuerkennen.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.entscheiden","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Ein IT-Dienstleister verarbeitet Beschäftigtendaten. Entscheiden Sie je Fall, ob die Verarbeitung auf der genannten Grundlage rechtmäßig ist (ja/nein). Fall 1: Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet die Personalstelle das Rest-Urlaubsguthaben und die Schlusszahlung eines ausscheidenden Entwicklers; Grundlage: Erforderlichkeit für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Fall 2: Vor Dienstbeginn erhebt der Arbeitgeber ohne weitere Notwendigkeit den gesamten privaten Browserverlauf einer Bewerberin; Grundlage: Erforderlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses. Fall 3: Eine Administratorin erteilt schriftlich eine informierte, freiwillige, zweckgebundene, unmissverständliche und widerrufliche Einwilligung, dass ihr Geburtstag im internen Teamkalender erscheint; Grundlage: Einwilligung.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-entscheiden-freitextantwort-03","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Je zutreffende Entscheidung 1 Punkt, insgesamt 3 Punkte. Fall 1: ja (1 P.) – die Abrechnung von Rest-Urlaub und Schlusszahlung ist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich. Fall 2: nein (1 P.) – die Erhebung des gesamten privaten Browserverlaufs ist für die Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht erforderlich. Fall 3: ja (1 P.) – die Einwilligung ist informiert, freiwillig, zweckgebunden und widerruflich, also wirksam. Fachlich gleichwertige Ja/Nein-Angaben sind anzuerkennen.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.entscheiden","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Sie arbeiten in der Personalabteilung eines Online-Versandhändlers für Fahrradzubehör mit rund 300 Beschäftigten. Für die folgenden drei Verarbeitungen von Beschäftigtendaten wurde jeweils bereits festgestellt, dass sie rechtmäßig sind. Nennen Sie zu jedem Fall knapp die tragende Rechtsgrundlage beziehungsweise den Erlaubnistatbestand. Fall 1: Zur monatlichen Gehaltszahlung speichert die Personalabteilung die Kontoverbindung einer neu eingestellten Lageristin. Fall 2: Der Arbeitgeber übermittelt die einbehaltene Lohnsteuer der Beschäftigten an das zuständige Finanzamt. Fall 3: Ein Sachbearbeiter hat nach vorheriger Aufklärung freiwillig, zweckgebunden und jederzeit widerruflich eingewilligt, dass sein Porträtfoto im Team-Bereich der öffentlichen Firmenwebsite erscheint.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-nennen-freitextantwort-01","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Je zutreffend genannter Rechtsgrundlage ein Punkt (3 Punkte gesamt). Fall 1: Erforderlichkeit für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (Beschäftigtendatenverarbeitung, § 26 BDSG). Fall 2: Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers (steuerrechtliche Lohnsteuerabführung). Fall 3: Einwilligung der beschäftigten Person. Fachlich gleichwertige Bezeichnungen des jeweiligen Erlaubnistatbestands sind anzuerkennen; Begründungen, Erläuterungen und konkrete Paragrafenangaben werden nicht zusätzlich bepunktet.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.nennen","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Sie sind in der Personalstelle eines IT-Dienstleisters tätig, der Individualsoftware für Kommunen entwickelt und etwa 120 Mitarbeitende beschäftigt. Die drei nachstehenden Verarbeitungen von Beschäftigtendaten sind bereits als rechtmäßig eingeordnet. Nennen Sie zu jedem Fall ausschließlich die tragende Rechtsgrundlage beziehungsweise den Erlaubnistatbestand. Fall 1: Bei der Einstellung eines Softwareentwicklers erfasst die Personalstelle dessen vorgelegte Qualifikations- und Ausbildungsnachweise für den Abschluss des Arbeitsvertrags. Fall 2: Der Arbeitgeber meldet die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten an die zuständige Einzugsstelle. Fall 3: Eine Entwicklerin hat nach Aufklärung freiwillig, zweckgebunden und widerruflich zugestimmt, dass ein Kurzinterview mit ihr im öffentlichen Unternehmensblog veröffentlicht wird.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-nennen-freitextantwort-02","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Je zutreffend genannter Rechtsgrundlage ein Punkt (3 Punkte gesamt). Fall 1: Erforderlichkeit für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses (Beschäftigtendatenverarbeitung, § 26 BDSG). Fall 2: Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers (sozialversicherungsrechtliche Beitragsmeldung). Fall 3: Einwilligung der beschäftigten Person. Fachlich gleichwertige Bezeichnungen des Erlaubnistatbestands sind anzuerkennen; Begründungen, Erläuterungen und konkrete Paragrafenangaben werden nicht zusätzlich bepunktet.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.nennen","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]},{"artefakt_id":"artefakt.freitextantwort","aufgabe":[{"text":"Sie unterstützen die Personalverwaltung eines Elektrohandwerksbetriebs mit 40 Beschäftigten bei datenschutzrechtlichen Fragen. Für die folgenden drei Verarbeitungen von Beschäftigtendaten steht bereits fest, dass sie rechtmäßig sind. Nennen Sie zu jedem Fall knapp die tragende Rechtsgrundlage beziehungsweise den Erlaubnistatbestand. Fall 1: Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Monteurs verarbeitet die Personalverwaltung dessen Tätigkeits- und Leistungsdaten zur Erstellung des Arbeitszeugnisses. Fall 2: Der Arbeitgeber meldet einen neuen Auszubildenden an die zuständige gesetzliche Unfallversicherung an. Fall 3: Ein Geselle hat nach Aufklärung freiwillig, zweckgebunden und jederzeit widerruflich eingewilligt, dass seine private Mobilnummer in einen internen Verteiler für eine Fahrgemeinschaft aufgenommen wird.","typ":"absatz"}],"beispiel_id":"bsp-rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung-nennen-freitextantwort-03","freigabeart":"maschinell","loesung":[{"text":"Je zutreffend genannter Rechtsgrundlage ein Punkt (3 Punkte gesamt). Fall 1: Erforderlichkeit für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (Beschäftigtendatenverarbeitung, § 26 BDSG). Fall 2: Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers (Meldepflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung). Fall 3: Einwilligung der beschäftigten Person. Fachlich gleichwertige Bezeichnungen des Erlaubnistatbestands sind anzuerkennen; Begründungen, Erläuterungen und konkrete Paragrafenangaben werden nicht zusätzlich bepunktet.","typ":"absatz"}],"operator_id":"operator.nennen","pruefungszuordnung":{"berufe":["FIDP"],"teil":"AP2"},"punkte":3,"punkterahmen":{"max":3,"min":3},"quellen":["ap2-fidp-2021-winter-fdp2-a04-c-cb"]}],"konzept_id":"fachkonzept.rechtsgrundlagen-der-beschaeftigtendatenverarbeitung","schema_version":3}